Rechtsberatung im Familienrecht, beim Schenken und beim Erben.
Im besonders sensiblen Bereich des Ehe- und Familienrechts ist erfahrene und unabhängige Rechtsberatung unerlässlich. Dr. Gratzl und sein Team sind seit langem mit dieser Aufgabenstellung vertraut und daher in der Lage, die rechtlichen Beziehungen zwischen Familienmitgliedern zu ordnen. Oft machen starke persönliche und emotionelle Bindungen eine gerechte Regelung (z.B. bei Schenkung oder beim Erben) für die Beteiligten schwierig.
In diesen Fällen helfen die Notare: sie handeln unabhängig, unparteiisch und objektiv unter Wahrnehmung der Interessen aller Parteien – verschwiegen und diskret.
Ehe und Lebensgemeinschaft
Eine Ehe ist nicht nur eine persönliche Verbindung, sondern auch eine Gemeinschaft im vermögensrechtlichen Sinn. Der Notar weiß: Im Allgemeinen gebührt jedem der Ehepartner das, was er in die Ehe eingebracht hat sowie das, was er während der Ehe erworben hat, der andere Ehepartner hat darauf grundsätzlich keinen Anspruch. Diese Gesetzeslage im Eherecht führt manchmal zu Ungerechtigkeiten, die durch einen Ehevertrag vermieden werden können. Ein Ehevertrag regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehepartnern und muss vor einem Notar abgeschlossen werden.
Neben der Ehe bestehen immer mehr Lebensgemeinschaften, wobei es sich um langjährige, manchmal sogar lebenslängliche Partnerschaften handelt. Anders als bei der Ehe, fehlen im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaften weitestgehend gesetzliche Regelungen. Oft wird auch hier gemeinsames Vermögen erworben, jedoch erzeugt die Lebensgemeinschaft keine Unterhaltspflichten wie im Eherecht fixiert – und ist jederzeit auflösbar. Ziel des Notars: Benachteiligungen und Ungerechtigkeiten zu vermeiden und um die Partner bestmöglich abzusichern, daher ist es empfehlenswert, Fragen der Wohnsituation, der eventuell vorhandenen gemeinsamen Kinder, der wirtschaftlichen Versorgung, der Vermögensaufteilung und des Erbrechtes, rechtzeitig zu bedenken und entsprechend zu regeln. Besteht ein Vertrag durch den Notar, sind die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner durch kompetente Rechtsberatung geschützt.
Ehescheidung mit Verständnis
Der Notar weiß: Im Falle des Scheiterns einer Ehe regelt das Gesetz die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse – nicht jedoch die des übrigen Vermögens. Eine Scheidung kann mit einem langwierigen Aufteilungsverfahren vor dem Richter verbunden sein, daher ist ein Ehevertrag über die Aufteilung des ehelichen Vermögens ratsam.
Der Notar hilft Ihnen durch seine Rechtsberatung, durch die Errichtung eines solchen Vertrags aufwendige Gerichtsverfahren zu verkürzen und Kosten zu sparen.
Für einen Ehevertrag über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, also all dessen, was zur Lebensführung der Ehegatten gedient hat, gelten besondere Bedingungen. Alle übrigen Scheidungsfolgen, wie etwa die Aufteilung eines gemeinsamen Unternehmens, die Regelung des Unterhaltes, die Obsorge über die Kinder und die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse sowie der übrigen Vermögenswerte können in einem Vertrag geregelt werden. Dieser Vertrag bedarf in vielen Fällen der Form des Notariatsaktes. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Notar, er ist bestrebt, gemeinsam mit Ihnen eine gerechte und praktikable Lösung – auch ohne Ehevertrag – zu finden.
Diskrete Hilfe des Notars bei Adoption
Nicht immer geht der Wunsch nach eigenen Kindern in Erfüllung. Eine Alternative ist in diesen Fällen die Adoption eines Kindes. Auch das Bedürfnis nach Versorgung im Alter und erbrechtliche Überlegungen können Anlass dafür sein, eine Person Ihres Vertrauens an Kindes statt anzunehmen.
Die Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind zustande.
Der Vertrag vermittelt der angenommenen Person grundsätzlich die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes. Zur Gültigkeit ist die gerichtliche Bewilligung erforderlich. Bei der Bewältigung des relativ komplizierten Verfahrens der Adoption und bei den Problemen, die sich dabei ergeben, hilft Ihnen Ihr Notar. Zu seinen Tätigkeiten im Zuge der Adoption gehören ein umfassendes Beratungsgespräch, die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen (nicht jeder kann jeden adoptieren!), die Verfassung des Adoptions – Vertrags , die Vertretung der Parteien vor Gericht und die Beratung über die erbrechtlichen Folgen der Adoption.
Vaterschaftsanerkenntnis
Die Vaterschaftsanerkennung: Entstammen Kinder einer außerehelichen Beziehung, haben sie nicht dieselben Rechte wie eheliche Kinder. Diese verschafft ihnen erst die Anerkennung der Vaterschaft, diese kann vor einem Notar anerkannt werden. Diese Vorgangsweise kann Ihnen ein zeitaufwendiges Gerichtsverfahren ersparen. Darüber hinaus berät Sie Ihr Notar in allen familien-, erb- und Verfahrensrechtlichen Fragen – damit Sie z.B. eine Schenkung sicher umsetzen können.
Fortpflanzungsmedizin
Medizinisch unterstützte Fortpflanzung: Auch hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Der Notar errichtet in diesem Fall ein Protokoll über die Zustimmungserklärung der Beteiligten und informiert diese über alle familien-, ehe- und erbrechtlichen Konsequenzen.